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Im Forex-Margin-Trading-Markt muss zunächst eine grundlegende Frage beantwortet werden: Betrachten die Teilnehmer kurzfristige Gewinne als ihr einziges Ziel oder sehen sie Trading als einen Beruf, der langfristige Investitionen und kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert? Unterschiedliche Antworten auf diese Frage bestimmen alle nachfolgenden Verhaltensmuster und Risikostrukturen.
Wird Trading lediglich als Mittel zum Zweck schneller Gewinne betrachtet, führt jede Kursschwankung zu unmittelbaren emotionalen Reaktionen – Gewinne bringen flüchtige Euphorie, Verluste hingegen tiefen Schmerz. In dieser Situation werden Risikomanagementregeln leicht durch impulsives Handeln ersetzt, und die Strategieumsetzung wird von Veränderungen des Kontoguthabens bestimmt. So entsteht letztlich ein Teufelskreis aus „Hochfrequenzhandel – hohen Verlusten – emotionalen Entscheidungen“. Mit der Zeit sinkt die Kapitalkurve weiter, die psychologische Stressschwelle sinkt, und das Trading wird naturgemäß schwieriger und sogar schmerzhaft.
Wird Trading hingegen als Beruf oder Forschungsgegenstand betrachtet, fließt jedes Marktergebnis in die statistische Analyse ein: Gewinne dienen als Bestätigung der Strategieeffektivität, Verluste werden als notwendige Information zur Modellverbesserung erfasst.
Ein einzelner großer Kursverlust wird dann nicht mehr einfach auf „Pech“ zurückgeführt, sondern als „Überschreitung des Risikobudgets“ oder „Fehlschlagen der Hypothesenprüfung“ interpretiert und löst somit eine Systemprüfung und Parameteranpassung aus. Emotionale Schocks werden durch den institutionalisierten Überprüfungsmechanismus aufgefangen, und der Handelsprozess wird stabiler und wiederholbarer.
Der Perspektivenunterschied entspricht im Wesentlichen dem Unterschied zwischen „passiver Akzeptanz“ und „aktivem Management“. Erstere betrachtet Marktschwankungen als externe Bedrohungen, während letztere sie als beobachtbare, quantifizierbare und nutzbare experimentelle Bedingungen ansieht. Dasselbe Ereignis wird in unterschiedlichen Kontexten völlig unterschiedlich interpretiert, was zu völlig unterschiedlichen Reaktionen führt.
Eine ähnliche Logik findet sich auch im traditionellen Arbeitsumfeld. Zwei Programmierer stehen vor derselben Projektanforderung: Der eine versteht sie als „passives Erledigen einer Aufgabe“, der andere als „experimentelles Szenario zur Validierung eines neuen Technologie-Stacks“. Ersterer konzentriert sich darauf, den persönlichen Aufwand zu minimieren, Letzterer hingegen darauf, den kognitiven Gewinn zu maximieren. Kurzfristig liefern beide Code, doch langfristig wird die Divergenz in Wissensakkumulation und Karriereverlauf immer deutlicher.
Ein noch extremerer Kontrast zeigt sich in zwei Zuständen mit sehr ähnlichen physischen, aber völlig gegensätzlichen psychologischen Räumen: einer Gefängniszelle und einem abgeschiedenen Rückzugsort. Beide schränken die Bewegungsfreiheit ein und vereinfachen die Lebensbedingungen, doch die Gefängniszelle wird von außen auferlegt, während der Rückzugsort aktiv vom Individuum gewählt wird. Die Art der Einschränkung bestimmt die Art der Erfahrung: Eingesperrt zu sein verursacht Schmerz, während die Selbstverriegelung die Konzentration fördert; Ersteres beinhaltet einen Countdown bis zur Befreiung, Letzteres einen Countdown bis zum Fortschritt. Scheinbar identische physische Einschränkungen führen aufgrund der unterschiedlichen Kontrollmöglichkeiten zu drastisch unterschiedlichen psychologischen Folgen.
Um auf das Szenario des Devisenhandels zurückzukommen: Wenn die Teilnehmer die primäre und sekundäre Beziehung zwischen „Gewinnmaximierung“ und „professioneller Positionierung“ klären, vollziehen sie einen entscheidenden Schritt von passiver Reaktion zu proaktiver Gestaltung. Anschließend wird die Kapitalkurve nicht mehr zufällig durch die Marktbedingungen bestimmt, sondern kontinuierlich durch Risikomanagementregeln mit positivem Erwartungswert gesteuert. Individuelle Gewinne und Verluste lösen keine Werturteile mehr aus, sondern dienen lediglich als unvermeidliche Stichproben gemäß dem Gesetz der großen Zahlen. Das Handelsverhalten verlässt somit den Nullsummenkontext der „Jagd nach schnellem Geld“ und tritt in den professionellen Kontext der „Jagd nach systemischer Stabilität“ ein. Gewinn wird zum Nebenprodukt konsequenter, langfristiger Umsetzung und nicht mehr zu einem direkten, von Emotionen getriebenen Ziel. Anders ausgedrückt: Die Klärung der Motivationsrichtung ist gleichbedeutend damit, das Schloss nach innen zu verlegen, den Schlüssel selbst in der Hand zu halten und Marktschwankungen von einer externen Bedrohung in eine innere Stütze zu verwandeln, wodurch man einem nachhaltigen Gewinnpfad näherkommt.

Das zentrale Kriterium für Schweizer Staatsbürger, die Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbieten, ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die vollständige Erfüllung einer Reihe von Anforderungen.
Im Bereich der bidirektionalen Devisenanlagen fallen sowohl MAM (Multi-Account Manager) als auch PAMM (Percentage Allocation Management Module) unter die Kategorie der Vermögensverwaltung im Auftrag von Kunden. Für Nicht-Schweizer ist die Möglichkeit, Schweizer Staatsbürgern mithilfe dieser beiden Modelle entsprechende Dienstleistungen anzubieten, nicht direkt von der Staatsangehörigkeit abhängig. Entscheidend ist vielmehr, ob die strengen regulatorischen Anforderungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) vollständig erfüllt werden können. Dies umfasst unter anderem die Qualifikationslizenz, die Unternehmensstruktur und die berufsständischen Standards. Die relevanten Compliance-Bedingungen lassen sich anhand von drei zentralen Dimensionen detailliert analysieren: Zugang zur Qualifikation, unterstützende Einrichtungen und Einhaltung der regulatorischen Bestimmungen. Diese Dimensionen sind miteinander verknüpft und unabdingbar und bilden die Voraussetzung für eine rechtmäßige Geschäftstätigkeit.
Die primäre und zentrale Voraussetzung ist der Erwerb der entsprechenden Vermögensverwaltungslizenz. Die Schweiz wendet äußerst strenge regulatorische Standards für Vermögensverwaltungstätigkeiten an. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Dienstleisters muss jeder, der Vermögensverwaltungsdienstleistungen wie MAM oder PAMM zu kommerziellen Zwecken erbringt, zuvor die entsprechenden Genehmigungsdokumente oder Lizenzen der FINMA einholen. Kommerzielle Tätigkeiten ohne Lizenz gelten als illegal. Insbesondere wenn ein Nicht-Schweizer als ausländischer Manager agiert und plant, Mitarbeiter langfristig in der Schweiz zur Verwaltung der entsprechenden Vermögenswerte zu stationieren, muss er vor der rechtmäßigen Gründung einer Niederlassung einen Antrag bei der FINMA stellen und deren Genehmigung einholen. Der Gründungsprozess und die Betriebsstandards der Niederlassung müssen ebenfalls vollständig den regulatorischen Anforderungen der FINMA entsprechen. Portfolio-Management-Unternehmen, die eng mit den PAMM- und MAM-Modellen verknüpft sind, benötigen zudem eine spezielle Lizenz der FINMA und unterliegen während ihrer gesamten Geschäftstätigkeit der kontinuierlichen Aufsicht und Kontrolle durch die FINMA. Der Aufsichtsbereich umfasst wichtige Aspekte wie die Standardisierung der Geschäftsprozesse und die Umsetzung des Kundenschutzes, um sicherzustellen, dass der gesamte Geschäftsprozess den regulatorischen Vorgaben entspricht.
Zweitens müssen die Compliance-Anforderungen sowohl für Einzelpersonen als auch für Institutionen erfüllt werden. Wenn ein Nicht-Schweizer Staatsbürger unter einem institutionellen Namen Vermögensverwaltungsgeschäfte im Bereich MAM/PAMM betreibt, muss seine institutionelle Struktur den einschlägigen Schweizer Gesetzen und Verordnungen strikt entsprechen. Das Kernteam der Institution muss mindestens einen Direktor umfassen, der Schweizer oder EU-Bürger ist und seinen Wohnsitz in der Schweiz hat; bei einer größeren Anzahl von Direktoren muss die Mehrheit Schweizer Staatsbürger sein. Diese Anforderung dient der effektiven Abstimmung der Geschäftstätigkeit der Institution mit dem Schweizer Regulierungssystem. Gleichzeitig muss die Institution grundlegende Anforderungen an ihre Organisationsstruktur und Finanzkraft erfüllen. Sie muss beispielsweise eine interne Governance-Struktur und ein Risikomanagementsystem einrichten, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Hinsichtlich des Kapitals müssen Institutionen, die sich für die Durchführung entsprechender Geschäfte registrieren, über ein eingezahltes Kapital von mindestens CHF 20.000 verfügen, das vollständig eingezahlt sein und der aufsichtsrechtlichen Überprüfung unterliegen muss. Einzelne Vermögensverwalter müssen den Aufsichtsbehörden Unterlagen vorlegen, die belegen, dass sie keine Vorstrafen haben und ihre für die Ausübung der jeweiligen Geschäfte erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten nachweisen. Wenn der Geschäftsprozess Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche umfasst, ist eine zusätzliche persönliche Compliance-Akte erforderlich. Diese Akte muss wichtige Informationen wie Nachweise über Compliance-Schulungen und Ergebnisse von Eignungsprüfungen im Bereich Geldwäschebekämpfung enthalten, um sicherzustellen, dass das berufliche Verhalten der Person den Compliance-Standards entspricht.
Darüber hinaus erfordert die Durchführung solcher Geschäfte die strikte Einhaltung spezifischer regulatorischer Bestimmungen und branchenspezifischer Selbstregulierungsnormen. Neben der direkten Regulierung durch die FINMA müssen die damit verbundenen Vermögensverwaltungsaktivitäten gegebenenfalls auch den entsprechenden branchenspezifischen Selbstregulierungsanforderungen entsprechen. In der Praxis ist ein gängiger Weg zur Einhaltung der Compliance-Vorgaben der Beitritt zu einer von der FINMA anerkannten branchenspezifischen Selbstregulierungsorganisation, wie beispielsweise dem Verband der Finanzintermediäre der französischsprachigen Schweiz (ARIF). Die Mitgliedschaft in einer solchen Selbstregulierungsorganisation setzt die Erfüllung einer Reihe von Voraussetzungen voraus, darunter den Nachweis der entsprechenden beruflichen Kompetenzen, den Abschluss der vorgeschriebenen Compliance-Schulung und das Bestehen der Prüfung durch die Mitgliedschaft in einer konformen Selbstregulierungsorganisation können Portfoliomanagement-Aktivitäten, einschließlich MAM- und PAMM-Modellen, effektiver durchgeführt werden. Gleichzeitig ist während der gesamten Leistungsdauer die strikte Einhaltung der Schweizer Geldwäschebekämpfungsgesetze, der Anlegerschutzgesetze und anderer relevanter Gesetze und Vorschriften erforderlich. Dies gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit in allen Aspekten der Mittelbeschaffung, der Vermögensverwahrung, der Anlagegeschäfte und der Gewinnausschüttung und schützt so die legitimen Rechte und Interessen der Anleger sowie Verstöße wie die Veruntreuung von Geldern oder unzureichende Offenlegung von Informationen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kernkriterium für die rechtmäßige Nutzung des MAM- oder PAMM-Modells zur Erbringung von Vermögensverwaltungsdienstleistungen für Schweizer Bürger durch Nicht-Schweizer nicht die Staatsangehörigkeit ist, sondern die vollständige Erfüllung der genannten Anforderungen hinsichtlich Qualifikation, institutioneller Struktur, persönlichem Verhalten und konformer Geschäftstätigkeit. Solange alle regulatorischen und standardisierten Anforderungen vollständig erfüllt werden, können Nicht-Schweizer die entsprechenden Geschäfte rechtmäßig betreiben. Umgekehrt gilt: Wenn sie die entsprechende FINMA-Lizenz nicht erhalten, eine ungeeignete institutionelle Struktur aufweisen oder die Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der branchenspezifischen Selbstregulierung nicht erfüllen, wird die Ausübung solcher Vermögensverwaltungsgeschäfte – unabhängig von ihrer Nationalität – von den Schweizer Aufsichtsbehörden als Verstoß gewertet und zieht rechtliche Konsequenzen wie Verwaltungsstrafen und Betriebsschließungen nach sich.

Beide Parteien müssen eine Compliance-Vereinbarung unterzeichnen, die Rechte und Pflichten klärt, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dieses Vorgehen ist besonders bei externen Fondsmanagern üblich, die PAMM/MAM-Systeme nutzen und so die Schwierigkeiten der direkten Lizenzierung geschickt umgehen und ihre Geschäfte ungestört abwickeln können.
Im Devisenhandel können Nicht-Schweizer Bürger Schweizer Bürgern professionelle Vermögensverwaltungsdienstleistungen über MAM- (Multi-Account Manager) oder PAMM-Managementmodelle (Percentage Allocation Management Module) anbieten. Diese Tätigkeit muss jedoch im Rahmen der strengen Schweizer Finanzmarktregulierung erfolgen; jegliche Nachlässigkeit kann gegen die Vorschriften verstoßen und schwerwiegende Folgen haben.
Das Schweizer Finanzmarktregulierungssystem ist bekannt für seine Strenge und Effizienz, insbesondere für seine umfassende und gründliche Aufsicht über Finanzdienstleistungen wie Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Fondsmanagement. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) trägt als zentrale Aufsichtsbehörde die große Verantwortung für die Zulassung und Überwachung von Finanzintermediären, um die Marktordnung zu gewährleisten.
Seit 2020 gelten das Finanzdienstleistungsgesetz (FinSA) und das Finanzinstitutsgesetz (FinIA) und legen klare Grenzen für den Wertpapierdienstleistungssektor fest. Alle natürlichen und juristischen Personen, die Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen die entsprechenden Lizenzen. Wer ohne Lizenz tätig wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Für die Lizenzpflicht ist nicht die Nationalität des Dienstleisters ausschlaggebend, sondern vielmehr Folgendes: Richtet sich die Dienstleistung gezielt an den Schweizer Markt oder die Schweizer Kundengruppe, einschließlich Schweizer Einwohner und Staatsbürger? Berührt die Art der Dienstleistung sensible Bereiche wie Vermögensverwaltung oder Anlageberatung, die in der Regel eine Lizenz erfordern? Hat der Anbieter einen Geschäftssitz in der Schweiz oder bietet er regelmäßig und häufig Dienstleistungen für Schweizer Kunden an? und ob der Dienstleister die Ressourcen autorisierter Schweizer Intermediäre, wie beispielsweise lizenzierter Banken oder Vermögensverwaltungsgesellschaften, für seine Geschäftstätigkeit nutzt. Entscheidend ist, dass die regulatorischen Anforderungen der FINMA sofort und ohne Zweifel greifen, wenn sich ein Nicht-Schweizer im Ausland befindet, beispielsweise in Zypern, Großbritannien oder Singapur, und seine PAMM/MAM-Dienstleistungen als „aktive Kundenakquise“ in der Schweiz gelten oder sich zu einem regelmäßigen Dienstleistungsmuster entwickelt haben.
Angesichts der strengen Vorschriften sind Nicht-Schweizer nicht hilflos; es stehen ihnen verschiedene Wege zur Einhaltung der Bestimmungen offen. Erstens können sie sich der Herausforderung direkt stellen, indem sie eine FINMA-Zulassung als lizenzierte Vermögensverwalter beantragen. Dies ist jedoch alles andere als einfach; der Prozess ist komplex und kostspielig und erfordert zahlreiche strenge Auflagen, wie beispielsweise Kapitalstärke, fachliche Kompetenz und die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften. Ohne gründliche Vorbereitung und entsprechende Fähigkeiten ist dies kaum zu erreichen. Zweitens können sie bestehende Ressourcen nutzen, indem sie Partnerschaften mit von der FINMA autorisierten Schweizer Institutionen, wie Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften, eingehen. Diese Institutionen erbringen als juristische Personen die Dienstleistungen, während Nicht-Schweizer als technische oder strategische Berater fungieren und im Hintergrund ihr Fachwissen einbringen. Beide Parteien müssen eine Compliance-Vereinbarung unterzeichnen, die die Verantwortlichkeiten klärt und eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet. Dieser Weg ist besonders bei externen Fondsmanagern verbreitet, die PAMM/MAM-Systeme nutzen und so die Schwierigkeiten der direkten Lizenzierung geschickt umgehen und ihre Geschäfte kontinuierlich abwickeln. Drittens können sie ihre Kunden sorgfältig auswählen und der Versuchung widerstehen, aktiv Kunden zu akquirieren. Sie erbringen ihre Dienstleistungen nur gelegentlich für wenige Schweizer Kunden, wobei alle Dienstleistungen im Ausland erbracht werden. Dieses Modell der „umgekehrten Kundenakquise“ genießt theoretisch regulatorische Ausnahmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Ausnahme von den Aufsichtsbehörden zunehmend eingeschränkt wird und die Risiken stillschweigend steigen. Eine sorgfältige Bewertung und gründliche Abwägung sind daher unerlässlich, bevor man ein solches Modell wählt.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen bringen zudem die Herausforderung der internationalen regulatorischen Koordinierung mit sich. Wenn das Wohnsitzland eines Nicht-Schweizers internationalen Regulierungen wie der EU-Richtlinie MiFID II, der britischen FCA-Richtlinie oder der zyprischen CySEC-Richtlinie unterliegt, können diese angesehenen Lizenzen in der Schweiz nicht uneingeschränkt genutzt werden. Die gegenseitige Anerkennung von Finanzmarktregulierungen zwischen der Schweiz und der EU ist noch nicht vollständig umgesetzt, und es bestehen weiterhin Hindernisse für die internationale regulatorische Koordinierung. Nicht-Schweizer müssen sich dieser Realität stellen und ihre Strategien entsprechend planen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Für Nicht-Schweizer, die MAM/PAMM-Dienstleistungen für Schweizer Staatsbürger nutzen, ist die Staatsangehörigkeit nicht das Hindernis; die Einhaltung der regulatorischen Bestimmungen ist der entscheidende Faktor. Nur durch eine tiefgreifende Verankerung des Compliance-Denkens und ein genaues Verständnis der regulatorischen Vorgaben können sie die notwendigen Schritte unternehmen Wer sich in diesem fruchtbaren Finanzmarkt auskennt und die richtigen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften ergreift, kann diesen Boden stetig bearbeiten, Investitionserträge erzielen und den Traum vom Vermögenszuwachs verwirklichen.

Für chinesische Staatsbürger, die lediglich einen Personalausweis aus Festlandchina besitzen und dort gemeldet sind, aber keinen langfristigen Aufenthaltsstatus im Ausland, keinen Nachweis über eine Beschäftigung im Ausland oder keinen ausländischen Steuerwohnsitz haben, gelten strenge Anforderungen für die Kontoeröffnung. Die meisten Broker, die diese Anforderungen erfüllen, lehnen die Kontoeröffnung für diese Gruppe sogar direkt ab.
Im Bereich des Devisenhandels hat die US-Bundesregierung keine expliziten Regelungen erlassen, die chinesischen Staatsbürgern die Eröffnung entsprechender Handelskonten untersagen oder einschränken. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass Forex-Broker, die von der US-amerikanischen Commodity Futures Trading Commission (CFTC) und der National Futures Association (NFA) reguliert werden, in der Regel grenzüberschreitendes Compliance-Management, Anti-Geldwäsche-Anforderungen (AML) und Kundenprüfungsprozesse (CDD) kombinieren, um strenge Anforderungen für die Kontoeröffnung für chinesische Staatsbürger festzulegen, die lediglich einen Personalausweis aus Festlandchina besitzen und dort gemeldet sind, aber keinen langfristigen Aufenthaltsstatus im Ausland, keinen Nachweis über eine Beschäftigung im Ausland oder keinen ausländischen Steuerwohnsitz haben. Die meisten konformen Broker lehnen die Kontoeröffnung für diese Gruppe sogar direkt ab.
Im Wesentlichen beruht diese Einschränkung der Kontoeröffnung nicht auf einem expliziten Verbot der US-Regierung. Die Hauptgründe liegen vielmehr im Risikomanagement der Broker selbst und den objektiven Anforderungen der grenzüberschreitenden regulatorischen Koordinierung.
Betrachtet man die Kernfaktoren, die die Kontoeröffnung konkret beeinflussen, so ist der erste die Einschränkung, die sich aus den Unterschieden zwischen regulatorischen Compliance-Anforderungen und den Richtlinien der Broker ergibt. Die CFTC und die NFA haben strenge regulatorische Regeln für den Devisenhandel mit Privatkunden erlassen. Zu den Kernanforderungen gehören Hebelbegrenzungen für die wichtigsten Währungspaare (maximal 50:1), die obligatorische Trennung von Kundengeldern und die vollständige Offenlegung der Finanzinformationen der Broker. Um die potenziellen Risiken grenzüberschreitender Regulierungen effektiv zu vermeiden, legen die meisten regulierten Forex-Broker in ihren Kontoeröffnungsbedingungen ausdrücklich fest, dass sie keine Dienstleistungen für Personen anbieten, die nicht in den USA steuerlich ansässig sind oder ihren Wohnsitz nicht in Festlandchina haben. Sie eröffnen Konten ausschließlich für chinesische Staatsbürger mit einer US-Aufenthaltserlaubnis (Green Card), einem US-Arbeitsvisum, einer Langzeitaufenthaltsgenehmigung oder einem US-Steuerwohnsitz (z. B. durch Vorlage des W-9-Formulars). Beispielsweise verlangen lizenzierte Forex-Firmen in den USA bei der Kontoeröffnung für chinesische Staatsbürger explizit den Nachweis eines langfristigen Auslandsaufenthalts oder einer langfristigen Beschäftigung, wie etwa ausländische Strom- oder Gasrechnungen, formelle Arbeitsverträge oder Aufenthaltsgenehmigungen. Anträge, die ausschließlich auf Dokumenten aus Festlandchina basieren, haben praktisch keine Chance auf Erfolg. Darüber hinaus bedienen die wenigen Forex-Broker für Privatkunden mit NFA-Lizenz hauptsächlich US-Bürger über ihre US-Niederlassungen. Nicht-US-Bürger, die ein Konto eröffnen möchten, müssen ihre Anträge in der Regel über die von diesen Brokern in anderen Regionen eingerichteten Aufsichtsbehörden einreichen, beispielsweise in Großbritannien (reguliert durch die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA) oder Australien (reguliert durch die australische Wertpapier- und Investitionskommission ASIC). Ob ein Konto eröffnet werden kann, hängt von den regionalen Richtlinien der jeweiligen Aufsichtsbehörde ab.
Zweitens erhöhen strenge KYC- (Know Your Customer) und AML-Prozesse (Anti-Money Laundering) sowie hohe Standards zur Identitätsprüfung die Hürden für chinesische Staatsbürger, die ein Konto bei US-Forex-Brokern eröffnen möchten. Gemäß den NFA-Vorschriften müssen Broker strenge KYC- und AML-Prüfverfahren implementieren. Chinesische Staatsbürger, die ein Konto eröffnen möchten, müssen verschiedene Unterlagen einreichen, darunter einen gültigen Reisepass, einen Adressnachweis in den USA oder anderen Ländern, einen Nachweis über die Legalität der Geldquellen sowie Dokumente zur Steueransässigkeitserklärung (z. B. das Formular W-8BEN). Antragstellern, die lediglich einen Personalausweis aus Festlandchina und einen Adressnachweis vorlegen können, aber keinen Nachweis über einen Wohnsitz oder eine Beschäftigung im Ausland erbringen, wird die Kontoeröffnung mit hoher Wahrscheinlichkeit von Brokern abgelehnt. Broker können im Rahmen des Prüfprozesses zudem verschiedene zusätzliche Methoden zur Identitätsprüfung einsetzen, beispielsweise die Ermittlung des tatsächlichen Standorts des Antragstellers anhand der IP-Adresse und die Überprüfung des Standorts seiner Mobiltelefonnummer. Befindet sich der Antragsteller in Festlandchina, kann die Kontoeröffnung direkt untersagt oder die Vorlage weiterer Dokumente zum Nachweis eines langfristigen Auslandsaufenthalts verlangt werden.
Chinas interne Regulierungsbestimmungen und Devisenvorschriften stellen wichtige Einschränkungen für die Kontoeröffnungsdienste von US-amerikanischen Forex-Brokern für chinesische Staatsbürger dar. Derzeit ist der Devisenhandel mit Margin für Privatkunden in Festlandchina noch nicht erlaubt. Devisenkäufe sind nur für genehmigte und zulässige Zwecke wie Tourismus, Auslandsstudium und medizinische Behandlung gestattet, und die Verwendung der erworbenen Devisen für Auslandsinvestitionen ist ausdrücklich verboten. Vor diesem Hintergrund könnten ausländische Forex-Broker, die aktiv die Eröffnung von Devisenhandelskonten für Einwohner Festlandchinas anbieten, unter den Verdacht der illegalen Kundenwerbung geraten. Daher beschränken die meisten US-amerikanischen Forex-Broker, denen die Einhaltung der Vorschriften wichtig ist, ihre Dienstleistungen aktiv auf Kunden aus Festlandchina, um die chinesischen regulatorischen Grenzen nicht zu überschreiten. Darüber hinaus sind grenzüberschreitende Geldtransfers streng reguliert. Für Privatpersonen in Festlandchina gelten klar definierte jährliche Limits für Devisenkäufe und -abwicklungen, und Überweisungen werden einer Compliance-Prüfung unterzogen. Werden Gelder illegal für Auslandsinvestitionen transferiert, können Risiken wie Kontosperrung und finanzielle Verluste entstehen.
Unterschiede im Anlegerschutz und im Entschädigungsumfang verringern ebenfalls die Bereitschaft US-amerikanischer Forex-Broker, chinesische Staatsbürger zu bedienen. US-amerikanische Anlegerschutzbehörden wie die Securities Investor Protection Corporation (SIPC) decken primär die Handelskonten von US-Bürgern ab. Nicht-US-Bürger (einschließlich chinesischer Staatsbürger) haben in der Regel keinen Anspruch auf solche Entschädigungen. Dies erhöht nicht nur das Risiko für chinesische Staatsbürger im US-Devisenhandel, sondern zwingt auch Broker, höhere potenzielle Risiken im Umgang mit ausländischen Kunden zu tragen. Dadurch sinkt ihr Anreiz, chinesischen Staatsbürgern Kontoeröffnungen anzubieten.
Bezüglich möglicher Wege zur Kontoeröffnung und damit verbundener Vorsichtsmaßnahmen können qualifizierte chinesische Staatsbürger die Kontoeröffnung über zugelassene Kanäle beantragen. Insbesondere können chinesische Staatsbürger mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Green Card), einem US-Arbeitsvisum, einer Langzeitaufenthaltsgenehmigung oder einem US-Steuerwohnsitz die vollständigen erforderlichen Unterlagen gemäß den regulatorischen Anforderungen der NFA vorbereiten und einreichen und die Kontoeröffnung bei einem qualifizierten US-Devisenbroker beantragen. Nach der Genehmigung können sie mit dem Handel beginnen. Chinesischen Staatsbürgern ohne die genannten Voraussetzungen bietet sich alternativ die Wahl eines internationalen Forex-Brokers an, der auch über Lizenzen anderer wichtiger Aufsichtsbehörden wie der britischen FCA und der australischen ASIC verfügt. Sie können den Antrag auf Kontoeröffnung über dessen nicht in den USA regulierte Niederlassung stellen. Vor der Antragstellung muss jedoch unbedingt geprüft werden, ob das regulierte Unternehmen berechtigt ist, Dienstleistungen für chinesische Staatsbürger anzubieten, und ob der gesamte Handelsprozess den chinesischen Devisenbestimmungen und Steuererklärungspflichten strikt entspricht. Es ist besonders wichtig zu beachten, dass Festlandchinesen, die versuchen, die genannten Beschränkungen durch die Eröffnung von Konten über nicht konforme Kanäle zu umgehen, vielfältigen Risiken ausgesetzt sind. Dazu gehören Schwierigkeiten bei der Geldüberweisung, die Sperrung von Handelskonten durch Aufsichtsbehörden oder Broker sowie die Unfähigkeit, im Falle von Handelsstreitigkeiten rechtliche Schritte einzuleiten. Darüber hinaus kann die illegale Verwendung von Devisengeldern für Deviseninvestitionen im Ausland gegen geltende Gesetze und Vorschriften, wie beispielsweise die „Devisenkontrollbestimmungen der Volksrepublik China“, verstoßen und entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zwar auf US-Regulierungsebene kein explizites Verbot für chinesische Staatsbürger gibt, Devisenhandelskonten zu eröffnen, die strengen regulatorischen Anforderungen der CFTC und NFA, die grenzüberschreitenden Compliance- und Risikokontrollanforderungen US-amerikanischer Forex-Broker sowie die Beschränkungen der Devisenregulierungspolitik Festlandchinas es chinesischen Staatsbürgern, die lediglich über Dokumente vom chinesischen Festland verfügen und keine entsprechenden ausländischen Qualifikationen besitzen, jedoch äußerst schwer machen, Konten bei US-amerikanischen Forex-Brokern zu eröffnen. Chinesische Staatsbürger mit langjährigem Wohnsitz oder steuerlichem Wohnsitz in den USA können jedoch gemäß den geltenden Verfahren Anträge auf Kontoeröffnung bei lizenzierten US-amerikanischen Forex-Brokern stellen und nach Genehmigung am entsprechenden Devisenhandel teilnehmen.

Kanadische Regulierungsbehörden haben keine expliziten Verbote für chinesische Staatsbürger, Konten zu eröffnen, doch die Einhaltung dieser Vorschriften ist oft schwer zu gewährleisten.
Im Devisenhandel gibt es in Kanada keine nationalen Vorschriften, die die Kontoeröffnung für chinesische Staatsbürger explizit einschränken oder verbieten. Dieser regulatorische Ansatz unterscheidet sich von einigen Ländern, die explizite Beschränkungen erlassen. Es ist jedoch anzumerken, dass von der Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC) regulierte Forex-Broker in der Regel ihre eigenen Compliance-Richtlinien, Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Standards zur Kundenprüfung (CDD) mit relevanten chinesischen Vorschriften kombinieren, um Schwellenwerte für die Kontoeröffnung für chinesische Staatsbürger, insbesondere für solche mit Wohnsitz in Festlandchina, festzulegen. Einige Institute schränken die Erbringung von Dienstleistungen sogar direkt ein. Im Wesentlichen beruhen diese Einschränkungen nicht auf expliziten Verboten auf kanadischer Regierungsebene; Der Hauptgrund für diese Entwicklung liegt in den Risikomanagementbedürfnissen der Broker und deren Bestreben, grenzüberschreitende Compliance-Risiken zu vermeiden.
Die zentralen Einschränkungen für chinesische Staatsbürger bei der Kontoeröffnung sind vielfältig, wobei die unterschiedlichen Compliance-Richtlinien der Broker die wichtigste Variable darstellen. Um das Risiko grenzüberschreitender regulatorischer Konflikte zu minimieren, definieren die meisten Broker mit IIROC-Lizenz ihren Leistungsumfang explizit in ihren Nutzungsbedingungen oder Kontoeröffnungsverfahren. Sie schließen in der Regel „Einwohner des chinesischen Festlands, die nicht dauerhaft in Kanada oder anderen Überseegebieten leben oder arbeiten“ aus und akzeptieren nur Anträge von chinesischen Staatsbürgern mit Nachweis eines langfristigen Wohnsitzes oder einer Beschäftigung in Kanada oder im Ausland (z. B. Daueraufenthaltsgenehmigung, Arbeitsvisum) oder mit einer lokalen Steueransässigkeit. Selbst einige international renommierte Broker mit IIROC-Lizenz (wie z. B. FXCM) bieten Nichtansässigen in der Regel keine Dienstleistungen über ihre kanadischen Niederlassungen an. Stattdessen betreuen sie globale Kunden über Unternehmen, die von anderen regionalen Aufsichtsbehörden reguliert werden (z. B. von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (FCA) oder der australischen Wertpapier- und Investitionskommission (ASIC)). Ob ein chinesischer Staatsbürger ein Konto eröffnen kann, hängt in diesem Fall primär von den regionalen Servicerichtlinien der jeweiligen grenzüberschreitenden Aufsichtsbehörde ab und weniger von den Compliance-Anforderungen seiner IIROC-Lizenz.
Die strikte Durchsetzung der Geldwäschebekämpfungs- und KYC-Verfahren (Know Your Customer) erhöht die Hürden für chinesische Staatsbürger bei der Kontoeröffnung zusätzlich. Gemäß den verbindlichen Vorgaben der IIROC müssen von ihr regulierte Broker strenge KYC-Prozesse und Mechanismen zur Überprüfung der Geldwäschebekämpfung implementieren. Bei der Beantragung eines Kontos müssen chinesische Staatsbürger einen gültigen Reisepass, einen Adressnachweis (der eine Wohnadresse in Kanada oder einem anderen Überseegebiet sein muss) und einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Herkunft der Gelder vorlegen. Einige Broker verlangen außerdem Dokumente zur Steueransässigkeit (z. B. Formular W-8BEN für Nicht-US-Steueransässige und Formular W-9 für US-Steueransässige). Kann ein Antragsteller hingegen nur eine Steuererklärung vom chinesischen Festland vorlegen, … Mit chinesischem Personalausweis und Adressnachweis, aber ohne Nachweis eines Wohnsitzes oder einer Beschäftigung im Ausland, scheitert der Antrag auf Kontoeröffnung in der Regel an der Compliance-Prüfung des Brokers. Dieser Verifizierungsstandard ist für Broker unerlässlich, um Geldwäscherisiken und grenzüberschreitende regulatorische Verpflichtungen zu vermeiden.
Inländische regulatorische und devisenpolitische Beschränkungen in China sind ein weiterer wichtiger externer Faktor, der die Servicestrategien von Brokern beeinflusst. Derzeit ist der Devisenhandel mit Margin für Privatkunden in Festlandchina nicht möglich, und die Höhe und der Zweck von Devisenkäufen sind streng reguliert. Devisenkäufe sind nur für zulässige Zwecke wie Tourismus, Auslandsstudium und medizinische Behandlung erlaubt und dürfen nicht für Auslandsinvestitionen verwendet werden. Vor diesem Hintergrund könnten ausländische Broker, die aktiv Devisenhandelsdienstleistungen für Einwohner Festlandchinas anbieten, des illegalen Anwerbens verdächtigt werden und potenziellen regulatorischen Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Daher setzen die meisten von der IIROC regulierten Broker, die sich an die Compliance-Prinzipien halten, proaktiv technische Mittel ein, um die Kontoeröffnung von IP-Adressen auf dem chinesischen Festland zu beschränken oder während des Prüfprozesses einen Nachweis des Wohnsitzes im Ausland zu verlangen, um die chinesischen regulatorischen Grenzen nicht zu überschreiten. Diese passive Beschränkung reduziert die Anzahl der Transaktionen weiter. Der Raum für Einwohner des chinesischen Festlands, Konten zu eröffnen.
Unterschiede im Umfang der Anlegerentschädigungsmechanismen verringern indirekt auch die Bereitschaft von Brokern, Kunden außerhalb ihres Heimatlandes zu betreuen. Kanada verfügt über einen Anlegerschutzfonds (CIPF), dessen Hauptaufgabe darin besteht, Anlegern in Extremfällen wie der Insolvenz eines Brokers finanzielle Entschädigung zu gewähren. Es sollte jedoch Es wurde klargestellt, dass die CIPF-Abdeckung auf Konten von in Kanada ansässigen Personen beschränkt ist; Nichtansässige (einschließlich chinesischer Staatsbürger) haben in der Regel keinen Anspruch auf diese Entschädigung. Für Broker erhöht die Erbringung von Dienstleistungen für Nichtansässige ohne entsprechenden Entschädigungsmechanismus nicht nur die Schwierigkeit der Bearbeitung von Kundenstreitigkeiten, sondern auch ihre eigenen operationellen Risiken. Daher schränken die meisten Institute ihren Dienstleistungsumfang für ausländische Kunden proaktiv ein. Obwohl dieser Faktor keine direkte Einschränkung darstellt, ist sein Einfluss auf die Möglichkeit der Kontoeröffnung ebenso bedeutend.
Aus praktischer Sicht gibt es für chinesische Staatsbürger klare und praktikable Wege zur Eröffnung von in Kanada regulierten Devisenkonten, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen und Vorsichtsmaßnahmen erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für chinesische Staatsbürger mit kanadischem Daueraufenthaltsstatus (PR), Arbeitsvisum, Studentenvisum oder Nachweis eines langfristigen Aufenthalts in Kanada sowie für Personen, die in Kanada steuerlich ansässig sind. Diese Personen können gemäß den regulatorischen Anforderungen der IIROC vollständige Dokumente zu ihrer Identität, ihrem Wohnsitz und ihren Geldern vorbereiten und einen Antrag auf Kontoeröffnung bei einem IIROC-konformen Broker einreichen. Das Konto wird nach Abschluss des erforderlichen Prüfverfahrens eröffnet.
Für chinesische Staatsbürger, die die kanadischen Aufenthalts- oder Statusvoraussetzungen nicht erfüllen, besteht eine Alternative darin, einen internationalen Broker mit Lizenzen international anerkannter Aufsichtsbehörden wie der britischen FCA oder der australischen ASIC zu wählen und den Kontoeröffnungsantrag über dessen nicht-kanadische Niederlassung einzureichen. Es ist jedoch unerlässlich, sicherzustellen, dass die zuständige Aufsichtsbehörde des internationalen Brokers berechtigt ist, Dienstleistungen für chinesische Staatsbürger zu erbringen, und die chinesischen Devisenbestimmungen und Steuererklärungspflichten strikt einzuhalten, um Risiken durch unzulässige Transaktionen zu vermeiden.
Besonders hervorzuheben ist die Warnung vor Compliance-Risiken. Einwohner Festlandchinas, die versuchen, die genannten Beschränkungen durch die Eröffnung von Konten über nicht konforme Kanäle zu umgehen, setzen sich vielfältigen Risiken aus, darunter unter anderem: Schwierigkeiten bei der Überweisung von Geldern (d. h. für Auslandsinvestitionen verwendete Gelder entsprechen nicht den chinesischen regulatorischen Anforderungen und können während des Überweisungsprozesses abgefangen werden); Das Risiko der Kontosperrung (d. h., ausländische Broker können Kontoguthaben direkt einfrieren, wenn sie bei der späteren Überprüfung gefälschte oder unregelmäßige Unterlagen zur Kontoeröffnung entdecken) und die Schwierigkeiten bei der Beilegung von Streitigkeiten (d. h., Konten, die über nicht konforme Kanäle eröffnet wurden, genießen in der Regel keinen Schutz durch die Aufsichtsbehörden beider Jurisdiktionen, was die Geltendmachung von Rechten auf dem Rechtsweg im Falle von Streitigkeiten mit Brokern erschwert) stellen Risiken dar. Darüber hinaus verstößt die illegale Verwendung von Geldern für Auslandsinvestitionen gegen einschlägige Vorschriften wie die „Verwaltungsmaßnahmen für den Devisenhandel von Privatpersonen“ und kann aufsichtsrechtliche Strafen nach sich ziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass kanadische Aufsichtsbehörden zwar keine expliziten Verbote für chinesische Staatsbürger zur Kontoeröffnung haben und das regulatorische Umfeld insgesamt relativ offen ist, dass jedoch von der IIROC regulierte Broker es Festlandchinesen ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis im Ausland aufgrund der Vermeidung grenzüberschreitender Compliance-Risiken und ihres eigenen Risikomanagements in Verbindung mit den Beschränkungen der chinesischen Devisenbestimmungen extrem schwer machen, Konten zu eröffnen. In den meisten Fällen scheitern diese Broker an den Compliance-Prüfungen. Chinesische Staatsbürger mit Nachweis eines Auslandswohnsitzes oder mit einem gültigen chinesischen Steuerwohnsitz können erfolgreich ein Konto bei einem von der IIROC regulierten Broker eröffnen, indem sie die vollständigen Unterlagen einreichen und den Compliance-Prüfprozess durchlaufen. Andere Anleger mit Devisenbedarf sollten vorrangig auf konforme Kanäle zurückgreifen, die den chinesischen Regulierungsrichtlinien entsprechen, um Verstöße gegen die Vorschriften zu vermeiden.



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